Universitäten

Deutschlands Universitäten im internationalen Vergleich

Universitäten sind die einzigen Einrichtungen in Deutschland, die über Promotions- und auch Habilitationsrecht verfügen. Sie sind Ort der Wissenschaft und dienen sowohl Lehre als auch Forschung. Ihr wesentliches Charakteristikum ist die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden.

UniversitätenDie Etablierung von Universitäten schufen im Mittelalter eine Möglichkeit, auch außerhalb der kirchlichen Institutionen zu forschen und zu lehren. Dennoch ging das Universitätswesen aus christlichen Einrichtungen hervor. Bologna ist vermutlich die älteste Universität der Welt. Das offizielle Gründungsjahr ist 1088 und die Professoren wurden damals noch von den Studenten bezahlt. Es folgten weitere Gründungen in anderen Ländern. Zu den weiteren früheren Universitäten gehört die Sorbonne in Paris, Modena, Oxford und die Schule von Salerno.

Seit dem 14. Jahrhundert Universitäten in Deutschland

Im Laufe der Zeit erhielten die Universitäten das Promotionsrecht und standen unter Schutzherrschaft des Kaisers oder Papstes. Auf diese Weise war Unabhängigkeit von lokalen Mächten möglich. Die ersten Universitäten auf deutschem Boden entstanden erst im 14. Jahrhundert. Das Studium bestand aus einem anfänglichen Curriculum, in dem die Sieben Freien Künste gelehrt wurden. Im Anschluss daran entschied sich der Student entweder für Jura, Medizin oder Theologie. Im Laufe der Neuzeit bildeten sich immer mehr Universitäten und das Universitätswesen wurde in den einzelnen Ländern einheitlicher geregelt. Im 19. Jahrhundert erfolgte die erste Promotion einer Frau. Dennoch dauerte es noch eine Weile, bis sich die meisten europäischen Universitäten auch für Frauen öffneten. Die Lehre wurde spezialisierter und es wurden neue Fakultäten gegründet

Die Hochschulgesetzgebung ist in Deutschland grundsätzlich Sache der Länder. Dennoch wird viel Wert darauf gelegt innerhalb Deutschlands (und neuerdings auch innerhalb Europas) einen ähnlichen Standard bei der Lehre zu verfolgen und so die Vergleichbarkeit der Lehre und den Universitätswechsel von Studenten zu ermöglichen und zu erleichtern.

Fördergelder und BAföG

Die Universität wird von dem Rektor geleitet, sein für die Verwaltung zuständiges Pendant ist der Kanzler. Die einzelnen Fakultäten werden durch den Dekan geleitet. Fakultäten besitzen das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen und Universitätsabschlüsse zu verleihen. Finanziert werden Universitäten durch Zuschüsse des Landes, Fördergelder und Studienbeiträge der Studenten. Vor allem nach 1945 wurden in Deutschland zahlreiche Universitäten gegründet. Seit 1960 ist es Ziel der Bildungspolitik auch Kindern aus sozial schwachen und bildungsfernen Schichten ein Studium zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck kann ein Student auch BAföG in Anspruch nehmen, sofern seine Eltern nicht in der Lage sind, sein Studium zu finanzieren. Außerdem gibt es zahlreiche soziale Einrichtungen, die vom Studentenwerk geleitet werden, die den Studenten bei seinem Studium unterstützen oder ihm einen günstigen Lebensunterhalt ermöglichen.